181124 | VA | Tag der Privatmedizin

24.11.2018 – Stiftung Privatmedizin bei Podiumsdiskussion im Rahmen des Tages der Privatmedizin

 

Was leistet die Privatmedizin für die Gesellschaft?

12:00 UHR – PODIUMSDISKUSSION MIT PLENUMSBETEILIGUNG

Unter der Moderation des stellvertretenden Chefredakteurs der ÄrzteZeitung Hauke Gerlof diskutieren die Podiumsteilnehmer über Argumente für Arzt, Öffentlichkeit und Patient. Beteiligung ausdrücklich erwünscht!

Teilnehmer auf dem Podium:
Dr. Florian Reuther, PKV-Verbandsgeschäftsführer
Dr. med. Rainer Saffar, 1. Vorsitzender des VOP – Verband operativ tätiger Privatkliniken e.V.
Dr. Ralf Brauksiepe, Patientenbeauftragter der Bundesregierung (angefragt)
Stefan Tilgner, Vorsitzender der Stiftung Privatmedizin
Dr. Christoph Gepp, 2. Vorsitzender des PBV

181019 | VA | Speakers Corner auf dem medmarket im Rahmen des Deutschen Fachärztetages 

Speakers Corner auf dem medmarket im Rahmen des Deutschen Fachärztetages 

16:00 bis 16:30Uhr – Univ.-Prof. Dr. Helge Sodan, Deutsches Institut für Gesundheitsrecht (DIGR)

Impulsreferat und Diskussion zum Thema: „Privatmedizin und Therapiefreiheit“

„Unabhängig davon, ob ein niedergelassener Arzt ausschließlich oder zumindest auch privatärztlich Patienten behandelt, genießt er im Vergleich zur vertragsärztlichen Tätigkeit eine deutlich größere Therapiefreiheit. Indem sein ärztliches Wirken nicht den Reglementierungen des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt und vor allem nicht durch die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses eingeschränkt wird, kann er seine Patienten zügig an medizinischen Innovationen mit wissenschaftlicher Anerkennung teilhaben lassen. Einige Beispiele sollen verdeutlichen, dass damit zugleich die Freiheit ärztlicher Berufsausübung erheblich gefördert wird.“

Beitrag 4-2017

Der Wohlfahrtsstaat zerstört die Wohlfahrt und den Staat

(Robert Nef)

Im Zentrum einer freien Gesellschaft steht nicht das isolierte Individuum, sondern der mündige, gesellige Mensch, der in vielfältigen, mitmenschlichen, familiären, freundschaftlichen, nachbarschaftlichen und beruflichen Beziehungen lebt und der das Wohlergehen anderer aus freien Stücken zu seinem Hauptanliegen macht, weil es auch die Basis seines eigenen Wohlergehens ist, sein „aufgeklärtes Selbstinteresse“, seine Privatautonomie.
Der Titel dieser Schrift „Der Wohlfahrtsstaat zerstört die Wohlfahrt und den Staat“ ist zunächst eine Provokation. Es ist eigentlich eine Frechheit, etwas so Wohlvertrautes und Populäres wie den Wohlfahrtsstaat zum potentiellen Gegner der gemeinsamen Wohlfahrt zu statuieren, die für viele Menschen der wichtigste Staatszweck ist.
Die Provokation geht noch weiter: der Staat als solcher wird als potentielles Opfer dargestellt. Reine Panikmache? Mobilmachung eines zynischen Sozialabbauers? Haben wir es gar mit einem verkappten Todfeind des Staates zu tun, der mit einer gewissen Schadenfreude das „Ende des Nationalstaates“ voraussagt: Tod durch Überforderung, durch Auszehrung, durch die Schuldenfalle, gestorben an den Rezepten, welche jene verschrieben haben, die ihn retten wollten und die es gut mit ihm meinten?
Es geht in dieser Schrift nicht in erster Linie um eine Provokation. Im Zentrum steht vielmehr die Sorge um die Zukunft des Staates. Der Staat ist der Hort des Rechts, und auf eine rechtsstaatliche Minimalbasis möchte kaum jemand verzichten. Ein durch wohlfahrtsstaatliche Überforderung wirtschaftlich und moralisch bankrott erklärter Staat könnte aber seine ureigensten Grundaufgaben, nämlich den Schutz der Freiheit und die Gewährleistung der Ordnung nicht mehr wahrnehmen. Darum lohnt es sich, darüber nachzudenken, wie dieser Bankrott vermieden werden kann.

Download Beitrag 4 | 2017 | Stiftung Privatmedizin

Beitrag 3-2016

Korporatismus – Ein Auslaufmodell?! | Beitrag 3-2016

(Andreas Köhler)

„Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit und neues Leben blüht aus den Ruinen“. Ausgerechnet dieses Zitat aus Wilhelm Tell von Friedrich Schiller und die daraus abgeleiteten Fragestellungen sind relevant für die Fragstellung im Titel: „Korporatismus- ein Auslaufmodell ?!“ Das Alte, der Korporatismus, die gemeinsame Selbstverwaltung stürzt, die Zeiten und damit die Gesundheitsversorgung in Deutschland ändern sich und deshalb blüht neues Leben aus welchen Ruinen, bitte?

Zu den Ruinen kann man sich leicht äußern, man muss nur in die Standespresse einsteigen, etwas was man angesichts so mancher martialischer Äußerung nur bedingt empfehlen kann: „Gesundheitsminister geht auf Ärzte los“ steht da in der Deutschen liebstes Leitmedium, und es geht, aber das ist ja schon fast nebensächlich, mal wieder um die Terminservicestellen. Korporatismus bedeutete ja in den letzten Jahrzehnten leider nur des letzten Jahrtausends, dass sich Interessenverbände, egal, ob Ärzte, Zahnärzte, Apotheker oder Krankenkassen als gleichberechtigter Partner des Staates mit diesem auf gleicher Augenhöhe gegenüberstehen und nicht als Auftragsempfänger. Man darf sich deshalb schon fragen, warum  sich diese Form seit über 60 Jahren bestehender Partnerschaft mit dem Staat eigentlich schon seit den 70er Jahren, aber verstärkt seit 15 Jahren, umgewandelt hat  in ein eher stark hierarchisiertes Verhältnis von Staat und Interessensverbänden, das aber immer noch  als gemeinsame Selbstverwaltung ohne staatliche Einmischung tituliert wird.

 

Download Beitrag 3 | 2016 | Stiftung Privatmedizin

Beitrag 2-2015

„Jazz für Menschenwürde“ | Beitrag 2-2015

Lösungsansätze für eine dezentrale Gesundheitsversorgung (Carlos A. Gebauer)

Das deutsche Gesundheitswesen – zumal dasjenige, das wir als das „gesetzliche“ bezeichnen – ist eng mit dem sogenannten Sozialstaatsprinzip unserer Verfassung verbunden. Der „soziale Staat“, den das Grundgesetz beschreibt, sorgt sich um das Wohl seiner Bürger auch im körperlichen, gesundheitlichen Sinne. Diese Sorge erfasst Bürger unabhängig von ihrer finanziellen Leistungskraft. Auch wirtschaftlich schlechter gestellte Personen haben demnach Anspruch auf medizinische Versorgung, pflegerische Hilfe und gesundheitlichen beistand verschiedenster Art. Allerdings verfügt der Staat selbst über keinerlei eigene Mittel, alle diese Hilfen zur Weitergabe einzukaufen. Hierzu setzt er sich selbst erst dadurch in den Stand, dass er die nötigen Mittel bei anderen Bürgern – in Gestalt von Steuern, Beiträgen oder Gebühren – eintreibt. Dieses sogenannte Umverteilungsgeschäft kann ein Staat, auch ein moralisch wertvoll handelnder, sozialer Staat, indes nicht ohne alle Schranken betreiben. Er hat Wegnahme hüben und Zuteilung drüben in einem ausgeglichenen Verhältnis zu halten, um seine Gesamtlegitimation als Rechtsstaat nicht infrage zu stellen. Zwangsläufig gerät dieses Umverteilen irgendwann an Grenzen, wenn den Gebenden nicht immer noch mehr genommen werden kann, ohne zuletzt deren eigene Lebensführung nachteilig zu beeinflussen. Zugleich stößt das Umverteilen an der anderen Seite an Grenzen, wenn der Pflichtversicherte plötzlich durch seine unausweichlich angeordnete Teilnahme am System schlechter gestellt ist als er stünde, wäre er zur Mitwirkung erst gar nicht genötigt worden. Auch ein sogenannter Sozialstaat hat jedenfalls die Menschenwürde aller seiner Bürger zu achten. Damit befasst sich der erste nachstehende Text. Dass dies im Hinblick auf Gesundheitsangaben datenschutzrechtlich problematisch sein kann, erörtert der zweite Text, während der dritte die Frage nach faktischer staatlicher Sterbehilfe aufwirft. Indem schließlich musikgeschichtlich der Weg zum Jazz als Vorbild auch für ein staatliches Gesundheitssystem beschrieben wird, werden – hoffentlich – erste Lösungsansätze für eine dezentrale Gesundheitsversorgung aufgezeigt.

 

Download Beitrag 2 | 2015 | Stiftung Privatmedizin

Beitrag 1-2015

„Gesund ist, wer wählen darf“ | Beitrag 1-2015

Eigenverantwortung im Gesundheitssystem: Der Zusammenhang von Gesund- und Wahlfreiheit (Franz Porzsolt)

Wer hinterfragen will, ob Wahlfreiheit gesund macht, muss Zirkelschlüsse wie auch kryptonormative Aussagen erkennen und sich mit den unterschiedlichen Effekten auseinandersetzen, die entstehen, wenn Menschen mit starken oder schwachen Präferenzen auf ihre Wahlfreiheit verzichten müssen, um randomisiert werden zu können. Die Bereitschaft, auf die Wahlfreiheit zu verzichten, spaltet Ärzte, Patienten und Wissenschaftler in zwei Lager: Beide Lager verstehen, dass man in einem Heilberuf keine isolierten, spezifischen Effekte vermitteln kann, ohne nicht gleichzeitig unspezifische Effekte zu induzieren. Eines der beiden Lager akzeptiert aber nur Messmethoden, die unspezifische Effekte ausblenden. An ausgewählten Beispielen wird gezeigt, dass dieses Ausblenden auch nicht die gesamte Wahrheit aufdeckt, sondern eben nur eine andere. Dass alle Menschen Risiken vermeiden wollen, haben Nobelpreisträger aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften nachgewiesen. Dass vor allem kranke Menschen nicht nur Risiken reduzieren, sondern sich vor allem sicher fühlen wollen, glaubt jeder. Es ist aber noch nicht nachgewiesen. Wir erklären in unserem Aufsatz zwar den Unterschied zwischen Risikoreduktion und Gefühlter Sicherheit, können aber nicht klären, ob wir wegen des fehlenden Nachweises darauf verzichten sollen, den Patienten Gefühlte Sicherheit – in ethisch vertretbarem Rahmen – zu vermitteln. Es sollte deutlich gemacht werden, dass wir uns das Leben zu einfach machen, wenn wir das Kind einfach mit dem Bade ausschütten. Ob Wahlfreiheit gesund macht, ist deshalb keine triviale Frage, auch wenn manche meinen, es handle sich um eine „Badewissenschaft“. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Gesundheitsversorgung „baden gehen könnte“ wenn wir uns dieser Frage nicht ernsthaft annehmen.

Download Beitrag 1 | 2015 | Stiftung Privatmedizin

160516 | PM | Gründung GOÄ-Institut

Privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS) und Stiftung Privatmedizin gründen GOÄ-Institut als gemeinnützige GmbH | 11.05.2016

Mit Gründung der „GO DatenConsult GmbH i.Gr.“, kurz GOÄ-Institut, wollen die PVS und die Stiftung Privatmedizin die Arbeiten rund um den GOÄ-Novellierungsprozess unterstützen. Ziel der Einrichtung ist es, mögliche Informations-Asymmetrien zwischen Ärzteschaft und Kostenträgern in Bezug auf die GOÄ zu beseitigen. Denn nur eine auf validen Daten basierende allseits anerkannte GOÄ-Novelle bildet die Grundlage für ein gutes Arzt/Patienten-Verhältnis und damit für den Erhalt des hohen Niveaus des Gesundheitssystems in Deutschland.

Vor diesem gesellschaftlichen Hintergrund bündeln die PVS gemeinsam mit der Stiftung Privatmedizin deshalb mit Gründung dieser als gemeinnützig konzipierten Gesellschaft ihre Kompetenzen und stellen in Zusammenarbeit mit dem Kieler Institut für Mikrodaten-Analyse (IfMDA) ein neues Datenangebot für den weiteren GOÄ-Novellierungsprozess bereit.

Hintergrund: Die PVS verfügen über die notwendigen GOÄ-Abrechnungsdaten in repräsentativer Breite, um eine GOÄ-Novelle aus Perspektive der liquidierenden Ärzte – ambulant wie stationär – sachgerecht mitgestalten zu können. Die Besonderheit: Die Abrechnungsdaten der PVS umfassen alle ambulanten und stationären Abrechnungstatbestände für PKV-Vollversicherte, Beihilfeberechtigte mit und ohne PKV-Versicherung, Selbstzahler (Personen ohne Krankenversicherung, GKV-Versicherte), Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften), PKV-Versicherte mit Eigenbeteiligung, PKV-Versicherte und sonstige Versicherte mit besonderen Abrechnungsmodalitäten.

Im GOÄ-Institut werden die PVS-Abrechnungsdaten als repräsentative Stichprobe für weitere Untersuchungen bereitgestellt. Die Repräsentativität der PVS-Daten wird durch Schichtungen nach Nord/Süd-, Ost/West- und Stadt/Land-Regionen sichergestellt. Darüber hinaus werden von den PVS Honorarexperten in das GOÄ-Institut entsandt, um die Arbeiten und Analysen im Interesse der Ärzte und Patienten beratend kontinuierlich zu unterstützen.

Um über diese Abrechnungsdaten Hochrechnungen für den Gesamtmarkt der Privatliquidationen zu realisieren, werden die PVS-Daten mit diversen anderen Datenquellen, u.a. der Privaten Krankenversicherer, kombiniert. Dadurch entsteht ein neues Datenangebot der Gesellschaft, die „GOÄ-Analyse“.
Die Erarbeitung und dauerhafte Fortschreibung der „GOÄ-Analyse“ erfolgt im Treuhänder-Verfahren in Zusammenarbeit mit dem IfMDA in Kiel, das auch zuständig für das Zusammentragen, Bereitstellen und Kalibrieren der notwendigen PKV-Datenquellen ist.

Letztendlich werden mit der „GOÄ-Analyse“ Honorar- und Finanzanalysen umgesetzt, insbesondere um die folgende Frage zu beantworten: „Wie verändert sich die Honorarsituation für Arztpraxen und Kliniken?“

Berufsverbänden, ärztlichen Verbänden und ärztlichen Verhandlungsführern wird so durch das GOÄ-Institut die Möglichkeit gegeben, Status quo-Analysen, GOÄ-Kapitelnovellierungen und GOÄneu-Reform-Analysen mit dem Team der GO DatenConsult zu erarbeiten.

PVS: Die Privatärztlichen Verrechnungsstellen im Verband übernehmen als ärztliche Gemeinschaftseinrichtung das privatärztliche Honorarmanagement im Auftrag ihrer derzeit mehr als 25.000 Mitglieder aus niedergelasse-nen Ärzten, Zahnärzten, leitenden Krankenhausärzten und Krankenhäusern.

Stiftung Privatmedizin: Kernanliegen der in 2013 gegründeten gemeinnützigen Stiftung Privatmedizin ist der besondere Schutz des aus ihrer Sicht zunehmend gefährdeten Grundrechts von Patientinnen und Patienten, eigene Entscheidungen über die jeweils bestmögliche Versorgung frei von Einflüssen und Einschränkungen des Staates und der Kostenträger treffen zu können. Entscheidungen für oder gegen eine Therapie oder eine be-stimmte Behandlung müssen von Arzt und Patient gemeinsam getroffen werden können – und zwar aus medizi-nischen Erwägungen heraus. Dabei ist Vertrauen eine unabdingbare Voraussetzung. Aus Sicht der Stiftung Privatmedizin gründet dieses Vertrauen auch auf der Existenz einer amtlichen Gebührenordnung, kann doch der Arzt darauf vertrauen, dass er für seine Leistung ein gerechtes Honorar erwarten kann, während der Patient die Gewähr dafür hat, dass er nicht über Gebühr zur Kasse gebeten wird. Insoweit ist eine Gebührenordnung aktiver Verbraucher-, aber auch Vertrauensschutz.

IfMDA: Als unabhängiges Institut entwickelt, vergleicht und bewertet das Institut für Mikrodaten-Analyse (IfMDA) gesundheits-, sozial- und wirtschaftspolitische Datenkonzepte, Reformoptionen und allgemeine Entwicklungen. Die Erhebung, Aufbereitung und Analyse öffentlicher und privater Daten ist dabei zentraler Bestandteil der wis-senschaftlichen Tätigkeit. Das Kieler Institut wird von Diplom-Volkswirt Dr. sc. pol. Thomas Drabinski geleitet.

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Kontakt:

Stefan Tilgner/ Lars Lindemann
Vorstand
Stiftung Privatmedizin, Büro Berlin
Schumannstr. 18, 10117 Berlin
Tel. 030.28049653, Fax 030.28049635
kontakt@stiftung-privatmedizin.de

Dr. Thomas Drabinski
Institutsleiter
Institut für Mikrodaten-Analyse (IfMDA)
Harmsstraße 13, 24114 Kiel
Tel. 0431 385 7820, Fax 0431 385 9135
institut@ifmda.de