160516 | PM | Gründung GOÄ-Institut

Privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS) und Stiftung Privatmedizin gründen GOÄ-Institut als gemeinnützige GmbH | 11.05.2016

Mit Gründung der „GO DatenConsult GmbH i.Gr.“, kurz GOÄ-Institut, wollen die PVS und die Stiftung Privatmedizin die Arbeiten rund um den GOÄ-Novellierungsprozess unterstützen. Ziel der Einrichtung ist es, mögliche Informations-Asymmetrien zwischen Ärzteschaft und Kostenträgern in Bezug auf die GOÄ zu beseitigen. Denn nur eine auf validen Daten basierende allseits anerkannte GOÄ-Novelle bildet die Grundlage für ein gutes Arzt/Patienten-Verhältnis und damit für den Erhalt des hohen Niveaus des Gesundheitssystems in Deutschland.

Vor diesem gesellschaftlichen Hintergrund bündeln die PVS gemeinsam mit der Stiftung Privatmedizin deshalb mit Gründung dieser als gemeinnützig konzipierten Gesellschaft ihre Kompetenzen und stellen in Zusammenarbeit mit dem Kieler Institut für Mikrodaten-Analyse (IfMDA) ein neues Datenangebot für den weiteren GOÄ-Novellierungsprozess bereit.

Hintergrund: Die PVS verfügen über die notwendigen GOÄ-Abrechnungsdaten in repräsentativer Breite, um eine GOÄ-Novelle aus Perspektive der liquidierenden Ärzte – ambulant wie stationär – sachgerecht mitgestalten zu können. Die Besonderheit: Die Abrechnungsdaten der PVS umfassen alle ambulanten und stationären Abrechnungstatbestände für PKV-Vollversicherte, Beihilfeberechtigte mit und ohne PKV-Versicherung, Selbstzahler (Personen ohne Krankenversicherung, GKV-Versicherte), Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften), PKV-Versicherte mit Eigenbeteiligung, PKV-Versicherte und sonstige Versicherte mit besonderen Abrechnungsmodalitäten.

Im GOÄ-Institut werden die PVS-Abrechnungsdaten als repräsentative Stichprobe für weitere Untersuchungen bereitgestellt. Die Repräsentativität der PVS-Daten wird durch Schichtungen nach Nord/Süd-, Ost/West- und Stadt/Land-Regionen sichergestellt. Darüber hinaus werden von den PVS Honorarexperten in das GOÄ-Institut entsandt, um die Arbeiten und Analysen im Interesse der Ärzte und Patienten beratend kontinuierlich zu unterstützen.

Um über diese Abrechnungsdaten Hochrechnungen für den Gesamtmarkt der Privatliquidationen zu realisieren, werden die PVS-Daten mit diversen anderen Datenquellen, u.a. der Privaten Krankenversicherer, kombiniert. Dadurch entsteht ein neues Datenangebot der Gesellschaft, die „GOÄ-Analyse“.
Die Erarbeitung und dauerhafte Fortschreibung der „GOÄ-Analyse“ erfolgt im Treuhänder-Verfahren in Zusammenarbeit mit dem IfMDA in Kiel, das auch zuständig für das Zusammentragen, Bereitstellen und Kalibrieren der notwendigen PKV-Datenquellen ist.

Letztendlich werden mit der „GOÄ-Analyse“ Honorar- und Finanzanalysen umgesetzt, insbesondere um die folgende Frage zu beantworten: „Wie verändert sich die Honorarsituation für Arztpraxen und Kliniken?“

Berufsverbänden, ärztlichen Verbänden und ärztlichen Verhandlungsführern wird so durch das GOÄ-Institut die Möglichkeit gegeben, Status quo-Analysen, GOÄ-Kapitelnovellierungen und GOÄneu-Reform-Analysen mit dem Team der GO DatenConsult zu erarbeiten.

PVS: Die Privatärztlichen Verrechnungsstellen im Verband übernehmen als ärztliche Gemeinschaftseinrichtung das privatärztliche Honorarmanagement im Auftrag ihrer derzeit mehr als 25.000 Mitglieder aus niedergelasse-nen Ärzten, Zahnärzten, leitenden Krankenhausärzten und Krankenhäusern.

Stiftung Privatmedizin: Kernanliegen der in 2013 gegründeten gemeinnützigen Stiftung Privatmedizin ist der besondere Schutz des aus ihrer Sicht zunehmend gefährdeten Grundrechts von Patientinnen und Patienten, eigene Entscheidungen über die jeweils bestmögliche Versorgung frei von Einflüssen und Einschränkungen des Staates und der Kostenträger treffen zu können. Entscheidungen für oder gegen eine Therapie oder eine be-stimmte Behandlung müssen von Arzt und Patient gemeinsam getroffen werden können – und zwar aus medizi-nischen Erwägungen heraus. Dabei ist Vertrauen eine unabdingbare Voraussetzung. Aus Sicht der Stiftung Privatmedizin gründet dieses Vertrauen auch auf der Existenz einer amtlichen Gebührenordnung, kann doch der Arzt darauf vertrauen, dass er für seine Leistung ein gerechtes Honorar erwarten kann, während der Patient die Gewähr dafür hat, dass er nicht über Gebühr zur Kasse gebeten wird. Insoweit ist eine Gebührenordnung aktiver Verbraucher-, aber auch Vertrauensschutz.

IfMDA: Als unabhängiges Institut entwickelt, vergleicht und bewertet das Institut für Mikrodaten-Analyse (IfMDA) gesundheits-, sozial- und wirtschaftspolitische Datenkonzepte, Reformoptionen und allgemeine Entwicklungen. Die Erhebung, Aufbereitung und Analyse öffentlicher und privater Daten ist dabei zentraler Bestandteil der wis-senschaftlichen Tätigkeit. Das Kieler Institut wird von Diplom-Volkswirt Dr. sc. pol. Thomas Drabinski geleitet.

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Kontakt:

Stefan Tilgner/ Lars Lindemann
Vorstand
Stiftung Privatmedizin, Büro Berlin
Schumannstr. 18, 10117 Berlin
Tel. 030.28049653, Fax 030.28049635
kontakt@stiftung-privatmedizin.de

Dr. Thomas Drabinski
Institutsleiter
Institut für Mikrodaten-Analyse (IfMDA)
Harmsstraße 13, 24114 Kiel
Tel. 0431 385 7820, Fax 0431 385 9135
institut@ifmda.de