Stipendien

Wir haben ein besonderes

Anliegen

Ausschreibung Stipendien

Die Stiftung Freiheit im Gesundheitswesen schreibt jährlich Stipendien aus. Die Stipendien sollen Studierende motivieren, sich während des Studiums mit der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens sowohl unter Aspekten der Freiheit, der Patientensouveränität und der Selbstbestimmung als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen.

Über Stipendienhöhe und -laufzeit entscheidet die Stiftung Freiheit im Gesundheitswesen. Die Unterstützung kann bis zu 4.000 Euro betragen und ist abhängig vom wissenschaftlichen Anspruch der Arbeit. Das Stipendium ist nicht rückzahlbar.

Voraussetzungen des Stipendiums:
Das Stipendium dient der finanziellen Förderung geeigneter studentischer Abschlussarbeiten (Bachelorarbeit, Masterarbeit, Dissertation oder Vergleichbares). Die Abschlussarbeit muss in Deutsch vorgelegt werden.

Die Stiftung Freiheit im Gesundheitswesen ist besonders interessiert an Themen wie:

  • Entwicklung von Reformoptionen
  • Freiberuflichkeit
  • Entscheidungsautonomie
  • Gesundheitspolitische Evaluationen
  • Finanzierung im Gesundheitssystem
  • Gesetzesfolgen-Analysen
  • Umverteilungsmodelle
  • Demografiemodelle
  • Stärkung der Patientensouveränität

Die/der Studierende überträgt der Stiftung Freiheit im Gesundheitswesen das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, die Arbeit oder Auszüge davon in den Publikationen der Stiftung Freiheit im Gesundheitswesen (Print- und Online-Medien) zu veröffentlichen oder darüber zu informieren, sofern und insoweit Rechte Dritter (z.B. Verleger) nicht entgegenstehen. Die eigenen Rechte zur Publikation bleiben davon unberührt. Die/der Studierende weist bei der Publikation der Arbeit auf die Förderung durch die Stiftung Freiheit im Gesundheitswesen hin. Die/der Studierende informiert die Stiftung Freiheit im Gesundheitswesen über Anträge bei anderen Fördereinrichtungen und deren Entscheidungen.

Notwendige Bewerbungsunterlagen:

  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (Ausnahme Habilitanden)
  • Exposé der Abschlussarbeit mit einem vorläufigen Inhaltsverzeichnis
  • Stellungnahme der betreuenden Lehrkraft der Abschlussarbeit
  • Motivationsschreiben zur Stipendienbewerbung
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Unterschriebenes Formular mit der Einverständniserklärung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Bewerberin/des Bewerbers

Bewerbungsfristen:

Über die Stipendien wird einmal jährlich entschieden. Im Jahr 2024 müssen die Unterlagen bis zum 01.06.2024 (Sendedatum) an stipendium@freiheitig.de abgeschickt worden sein. Die Unterlagen sollten dabei komplett in digitaler Form (PDF) vorgelegt werden.

Die Stiftung Freiheit im Gesundheitswesen informiert die Antragstellenden über die Entscheidung Mitte Juni 2024. Mit der Teilnahme am Stipendienverfahren werden die Stipendienvoraussetzungen akzeptiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Formular zur Antragsstellung Download hier: SFigG – Antrag Stipendium

Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.

— Arthur Schopenhauer

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